Hilfskräfte
Die Kunstakademie Karlsruhe bietet Studierenden für angemessene Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen Hilfskraftstellen an. Personen mit einem ersten Hochschulabschluss (z.B. BA oder Diplom) können als wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden. Als studentische Hilfskraft kann jede*r tätig werden, der an der Akademie in einem Studiengang immatrikuliert ist. Das Beschäftigungsverhältnis wird auf einen vorher festgelegten Zeitraum begrenzt und ist spätestens mit der Exmatrikulation aufzulösen. Hilfskräfte (SHK/WHK) unterstützen das hauptberufliche akademische Personal in Forschung, Lehre und bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben.
Informationen
Dokumente
- Antrag auf Beschäftigung (pdf)
- Vergütung (pdf)
- Formular Stundenaufzeichnung SHK/WHK (pdf)
- Formular zur Auszahlung der Bezüge und Sozialversicherung (pdf)
- Formular vereinfachte Erlärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozialversicherung, zur Zusatzversorgung und zum Lohnsteuerabzug (pdf)
- Formular Antrag auf Befreiung von der Renten-Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte (pdf)
- Hinweis auf die Pflichten von Beschäftigten nach SGB III (pdf)
Nancy Bejic-Pittman
Stipendienstelle / Abteilung Personal
Verwaltungsgebäude
Raum 301
Reinhold-Frank-Straße 67
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 721 926 5229
E-Mail schreiben