Beurlaubung

Aus wichtigen Gründen können sich Studierende beurlauben lassen. Dazu gehören beispielsweise Krankheit oder besonders belastende familiäre Situationen.

Eine Beurlaubung sollte in der Regel die Dauer von zwei Semestern nicht überschreiten. Die Rektor*in entscheidet, ob der Beurlaubung stattgegeben wird oder nicht. Über das Ergebnis erhält die Antragsteller*in  einen schriftlichen Bescheid. Die Beantragung einer Beurlaubung läuft über HISinOne.

 

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