Auswahlprozess

Das Bewerbungsverfahren für die Studiengänge und das Kontaktstudium gliedert sich in:
 

Vorauswahl

In der Vorauswahl wird auf Grundlage der digitalen Bewerbung über die Zulassung zur künstlerisch-praktischen Prüfung und zur mündlichen Prüfung entschieden.


Künstlerisch-praktische Prüfung

Die künstlerisch-praktische Prüfung besteht aus einer in Klausur zu fertigenden mindestens fünfstündigen bildnerisch-praktischen Arbeit vor Ort unter Berücksichtigung der gewählten Fachrichtung.


Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird in einem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen durchgeführt. Ausgangspunkt sind die eingereichten Arbeitsproben, das Motivationsschreiben und das Ergebnis der künstlerisch-praktischen Prüfung. Das Gespräch dauert etwa 15 Minuten für jede Bewerber*in.


Begabtenprüfung

Bei Nichtvorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung ist zusätzlich in der Begabtenprüfung eine hervorragende künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachzuweisen.
 

Aufbauprüfung (Deltaprüfung)

In der Aufbauprüfung (Deltaprüfung) wird festgestellt, ob die Bewerber*in auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet ist.

 

Über die Aufnahme zum Studium an der Kunstakademie Karlsruhe entscheidet die jeweilige Aufnahmeprüfungskommission.