Atelierzuschuss

Die Kunstakademie Karlsruhe gewährt zur Förderung junger Bildender Künstler*innen aus Baden-Württemberg Zuschüsse zur Ateliermiete. Sie sind als Starthilfe für junge Bildende Künstler gedacht. Der Zuschuss richtet sich an Absolvent*innen und Meisterschüler*innen der Kunstakademie Karlsruhe. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von zugewiesenen Landesmitteln, der Höhe der Mietkosten und der Anzahl der Antragsteller*innen.

Antragsberechtigt sind alle Graduierten, die innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihr Studium an der Kunstakademie Karlsruhe im Studiengang Freie Kunst erfolgreich abgeschlossen und ihren Erstwohnsitz sowie ihr Atelier in Baden-Württemberg haben.

 

Bewerbung 2024

Bewerbungen für Atelierzuschüsse müssen bis 15. April 2024 (23:59 Uhr) eingereicht sein.