Atelierzuschuss

Die Kunstakademie Karlsruhe gewährt zur Förderung junger Bildender Künstler*innen aus Baden-Württemberg Zuschüsse zur Ateliermiete. Sie sind als Starthilfe für junge Bildende Künstler gedacht. Der Zuschuss richtet sich an Absolvent*innen und Meisterschüler*innen der Kunstakademie Karlsruhe. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von zugewiesenen Landesmitteln, der Höhe der Mietkosten und der Anzahl der Antragsteller*innen.

Antragsberechtigt sind alle Graduierten, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre ihr Studium an der Kunstakademie Karlsruhe im Studiengang Freie Kunst erfolgreich abgeschlossen und ihren Erstwohnsitz sowie ihr Atelier in Baden-Württemberg haben.

Die Bewerbungsfrist 2025 ist abgelaufen

Dokumente