Baden-Württemberg-Stipendium

Nach Südamerika oder Afrika. Dorthin führt das Baden-Württemberg-Stipendium. Die Baden-Württemberg Stiftung vergibt in jedem Hochschuljahr Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland. Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Studierende der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe, die einen Studienaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen planen:

  • KNUST Kwame Nkrumah University of Science and Technology College of Art and Built Environment, Department of Painting and Sculpture – Kumasi, Ghana
  • Goethe-Institut / Bureau de Liason Ouagadougou, Burkina Faso und der Stiftung Operndorf Afrika, Village-Opéra, Festspielhaus Afrika GmbH – Ziniaré, Burkina Faso
  • Eine lange Tradition hat mittlerweile der studentische Austausch mit der Kunsthochschule in Mexiko City „La Esmeralda“, Escuela Nacional de Pintura, Escultura y Grabado – Coyoacán, Ciudad de México, Mexiko

Eine Ausweitung der Austauschprojekte ist in Planung.

Studierende der jeweiligen Einrichtungen kommen im Gegenzug zu einem Studiensemester an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe.

 

Profil und Ziele des Baden-Württemberg-Stipendiums

Ziel des Programms ist es, den internationalen Austausch von besonders qualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Gleichzeitig soll den baden-württembergischen Hochschulen ein flexibles Förderinstrument an die Seite gestellt werden, durch das Ihre partnerschaftlichen Beziehungen zu Hochschulen im Ausland gepflegt, entwickelt und gefestigt werden können. Weltweites gegenseitiges Verständnis, das Interesse an anderen Kulturen und die Kenntnis fremder Sprachen sind Voraussetzungen für zukunftsgerichtete globale Interaktionen. Deshalb soll das Baden-Württemberg-Stipendium nicht allein Studium und Forschung fördern. Die Stipendiaten sollen vielmehr durch interkulturelle Erfahrungen auch in ihrer persönlichen Entwicklung und Kompetenz gefördert werden und einen aktiven Beitrag zur Völkerverständigung leisten. Auswahlkriterien sind daher nicht nur die Studienleistung (gefördert werden in der Regel nur gute bis sehr gute Studierende), sondern auch die soziale und interkulturelle Kompetenz und die Begründung des Studienvorhabens im Ausland.

 

Bewerbung

Bewerbungen können bei der Stipendienstelle eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Lebenslauf
  • Kopie von Zeugnissen während des Studiums (Zwischenprüfung)
  • Empfehlungsschreiben der Klassenleitung
  • Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse
  • Gutachten einer betreuenden Hochschullehrer*in
  • Mappe mit Arbeiten (Original oder Fotografien)
  • Erklärung über den Erhalt keines weiteren Stipendiums

 

Anforderungen an die Stipendiat*innen

Die Stipendiaten verpflichten sich im Zuwendungsvertrag zu einem ordnungsgemäßen Studium, wie es durch den jeweiligen Studienplan vorgeschrieben ist, bzw. zu einem ordnungsgemäßen Forschungsaufenthalt. Sie sind ferner verpflichtet,

  • die Gast- und die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium/ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen oder abbrechen müssen,
  • im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen und
  • an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-Stipendiums teilzunehmen.
  • Stipendiaten aus Baden-Württemberg verpflichten sich außerdem, während ihres Auslandsaufenthalts auf geeignete Weise an der Gasthochschule über das Baden-Württemberg-Stipendium und den Studienstandort Baden-Württemberg zu informieren (z. B. Vortrag, Power-Point-Präsentation, Informationsblätter etc.).
  • Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland anzufertigen. Er ist in zweifacher Ausfertigung unterschieben per E-Mail spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums vorzulegen. Der Erfahrungsbericht soll 5 DIN A 4 Seiten nicht überschreiten. Bitte beachten Sie unbedingt das Hinweisblatt für den Erfahrungsbericht!

Hinweis zur Bewerbung für BAföG-Empfänger: Das Stipendium wird in voller Höhe als Einkommen auf das BAföG angerechnet. Die Studierenden müssen im jeweiligen Fall für sich entscheiden, welche finanzielle Förderung in Anspruch genommen wird.

 

Stipendiendauer

Mindestförderdauer: 3 Monate, in der Regel 6 Monate

 

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