Mobilität

Die ABK-Card kann für den öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Sie gilt als Berechtigung zum Erwerb einer ermäßigten Studikarte des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) und als Nachweis für die Nutzung der Freizeitregelung im Netz des KVV (werktags von 18:00 bis 6:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen). Der KVV hat diesen Vertrag zum Wintersemester 2026/27 gekündigt (siehe unten). Nach einer günstigen Lösung für die Studierenden der Akademie wird aktuell gesucht.

    Mobilitätsangebote für Studierende

    KVV-Sockelticket (Teil der KVV-Studikartenvereinbarung) ]*:
    Im SS2026 könnt Ihr noch für 17,50€/Semester (enthalten im Semesterbeitrag)  werktags 18-6 Uhr und ganztags an Sams-, Sonn- und Feiertagen den ÖPNV im KVV-Gebiet kostenlos nutzen. Bei der Fahrkartenkontrolle müsst ihr euren Studi-Ausweis und die Bescheinigung, die unter dem QR-Code auf dem Ausweis hinterlegt ist, vorzeigen können.

    KVV-Studikarte  (Teil der KVV-Studikartenvereinbarung)  ]*:  
    Im SS2026 gibt es noch die KVV-Studikarte (altersunabhängig), die ganztags nur fürs KVV-Netz gilt. Sie ist für jeweils 6 Monate (auch unter dem Semester buchbar) gültig und kostet 38,17€/Monat =229,02€/Semester. Sie ist nur interessant für Studierende ab 27 Jahre, die sich kein teures D-Ticket für 63€/Monat kaufen möchten.

    D-Jugendticket BW (<27 Jahre):
    Dieses Ticket muss für mindestens ein Jahr gekauft werden (danach monatlich kündigbar) und kostet 45€/Monat = 270€/Semester. Bis zum 10. des lfd. Monats unter www.kvv-shop.de online zu kaufen. Gültigkeit dann ab dem Folgemonat.

    D-Ticket (altersunabhängig):
    Dieses Ticket kann auch nur monatsweise gekauft werden und kostet 63€/Monat = 378€/Semester.

     

    ]*. Der KVV hat diese Studikartenvereinbarung incl. Sockelticket zum 30.09.2026 gekündigt. Somit stehen beide Tickets zum WS 2026/2027 nicht mehr zur Verfügung ]**.

    ]** ACHTUNG: Im Mai 2026 findet eine ganz wichtige Abstimmung unter den Studierenden statt. Es wird darüber entschieden, ob sich alle Studierende (solidarbasiert) ab SS 2027, am altersunabhängigen  D-Semesterticket (37,80€/Monat, 226,80€/Semester–Einzug über Semesterbeitrag) beteiligen oder nicht. Die Alternative dazu wäre, dass jede/r Studierende individuell für sich entscheidet welches Ticket er/sie ggfs. kauft: D-JugendticketBW (<27J) für 45€/Monat = 270€/Semester oder das D-Ticket (>27J) für 63€/Monat = 378€/Semester, das auch monatsweise gekauft werden kann. Beide D-Zeitkarten sind teurer als das solidarbasierte D-Semesterticket. Alternativ bleiben auch Tages-/Einzel- und sonstige Ticketangebote des KVV.

    Im Falle einer Entscheidung FÜR das solidarbasierte D-Semesterticket, verlängert der KVV kulanterweise die Studikartenvereinbarung (17,50€/Semester) fürs WS2026/2027. Ansonsten fällt diese Regelung bereits im WS 2026/2027 komplett weg.

     

    NEXTBIKE

    Ab SS 2027 steht der NEXTBIKE-Fahrradverleih allen Studierenden an der Kunstakademie für 7,35€/Semester zur Verfügung. Der Betrag wird mit dem Semesterbeitrag von allen Studierenden eingezogen. Die Fahrten sind jeweils in den ersten 30 min kostenlos und können mehrmals am Tag in Anspruch genommen werden. In einer Abstimmung im WS 2025/2026, hat sich die Vollversammlung der Kunstakademie mit großer Mehrheit dafür entschieden, sich am solidarbasierten NEXTBIKE-Angebot des KVV zu beteiligen. Der Vertrag läuft für 6 Jahre.

    Mögliche Ermäßigungen für Studierende: Karlsruhe Pass

    Karlsruher Pass (Sozialpass für die Stadt und Region Karlsruhe)

    Vorausstezung: Ein Erstwohnsitz in der Stadt Karlsruhe oder den kooperierenden Städten/Gemeinden ist grundsätzlich erforderlich.

    Details siehe unter: https://karlsruher-pass.de/

    Inhaber des Karlsruher Passes (Gültigkeit 1 Jahr) können z.B. 50% Ermäßigung auf ein D-Ticket/D-Jugend-Ticket BW oder andere KVV-Tickets, sowie weitere Vergünstigungen der kooperierenden Organisationen erhalten.

    Grundsätzlich sind Studierende laut Gemeinderatsbeschluss NICHT antragsberechtigt, da die Förderung von Studierenden über Bafög läuft.

    Ausnahme: Studierende mit gültigem Wohngeldbescheid oder Studierende deren Kinder Sozialleistungen nach SGBII (Sozialgesetzbuch II) erhalten, können den Karlsruher Pass beantragen.

    GANZ WICHTIG: Einen Wohngeldantrag kann NUR stellen, wenn KEIN Anspruch auf Bafög besteht (negativer Bafög-Bescheid ist erforderlich), Bafög als Volldarlehen bezogen wird oder anderweitig die finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann.  

    Also nicht gleich abwimmeln sondern die individuelle finanzielle Situation durchprüfen lassen …

    Für einen Schnellcheck der eventuellen Passberechtigung (wenn Erstwohnsitz Karlsruhe) kann folgender Onlinerechner genutzt werden. https://karlsruher-pass.de/onlinerechner/