Studiengebührenbefreiung

Nach §6 Absatz 5 Landeshochschulgebührengesetz können besonders begabte internationale Studierende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU Mitgliedsstaates oder eines anderen EWR Staates besitzen, von der Studiengebühr vollständig oder teilweise – für die Dauer des Regelstudiums plus zwei Semester – befreit werden.

Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg festgelegt. Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung, sowie nach Herkunft, gesellschaftlichem Engagement und besonderen sozialen, familiären, persönlichen und ökonomischen Umständen vergeben.
 

Bewerbungsverfahren 2026
Die Bewerbungsfriste endet am 18.5.2026, um12:00 Uhr


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