Machtmissbrauch

Nicht nur in der vertikalen Hierarchie kann Macht missbräuchlich eingesetzt werden, sondern in allen, auch „flachen“ Konstellationen. Immer wenn eine oder mehrere Person(en) Verantwortungs- und Entscheidungsgewalt hat bzw. haben, kann Machtmissbrauch stattfinden. Konsequenz und Transparenz bei Werteverstößen sind dabei genauso wichtig wie die Werte selbst. Es geht dabei um Verhütung von Diskriminierung. Unklare Machtstrukturen und Machtdynamiken sind Nährböden für Diskriminierung.

 

Was ist das?

Machtmissbrauch ist der Missbrauch einer (ggf. nur gefühlten) Machtposition, um anderen Personen - über welche man Macht ausüben kann - zu schaden, sie zu schikanieren oder zu benachteiligen oder um sich selbst oder Günstlingen persönliche Vorteile zu verschaffen.

 

Was tun?

Machtmissbrauch ist eine Ausformung von Diskriminierung. Deswegen gelten dieselben Zuwiderhandllung und Konsequenzen. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Schwierigkeiten an die Gleichstellungsbeauftragte und /oder die Ansprechperson zur Antidiskriminierung zu wenden. Ihre Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt! Auch kann zu jeder Zeit das Rektorat direkt kontaktiert werden. Alle Gesprächsanliegen werden vertraulich behandelt, alle weiteren Maßnahmen mit den Betroffenen vorher abgesprochen. Jegliche Kontaktaufnahme zu weiteren Personen der Akademie (Lehrende, Studierende, weitere Ansprechpersonen) liegt in der alleinigen Entscheidung der betroffenen Person.

Die Kunstakademie Karlsruhe hat Handhabe, Maßnahmen zu ergreifen.

 

Was sagt das Gesetz?

Es gibt im deutschen Recht keine juristische Definition von Machtmissbrauch. Verhaltensweisen, welche im Rahmen einer missbräuchlichen Machtausübung am Arbeitsplatz oder im Hochschulkontext zu Beeinträchtigungen anderer führen, sind jedoch insbesondere an den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und des Strafrechts zu messen (Beispiele für rechtlich sanktioniertes machtmissbräuchliches Verhalten können u.a. sein: Benachteiligung im Sinne des AGG, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, üble Nachrede, falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat eines anderen usw.). Nicht jede Form von Machtmissbrauch stellt zugleich eine strafbare Handlung oder einen Verstoß gegen das AGG dar, oftmals ist dies jedoch der Fall, da missbräuchliches Verhalten regelmäßig eine Diskriminierung im Sinne des AGG darstellt.