Stalking
Was versteht man unter Stalking?
Stalking ist eine Straftat. Stalkende belästigen, verfolgen und bedrohen die von ihnen ausgewählten Personen oft intensiv und über längere Zeiträume hinweg. Die Übergriffe nehmen dabei viele Formen an, bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt.
Beispiele für Stalking sind:
- Telefonanrufe, SMS-Mitteilungen, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter oder E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten
- Liebesbriefe, Blumen oder Geschenke
- Warenbestellungen im Namen der Betroffenen
- Verfolgen und Auflauern – zum Beispiel vor der Wohnung, in der Akademie
- Falschbeschuldigungen
- Ausfragen des Bekanntenkreises
- Sachbeschädigungen
- Beleidigungen, Verleumdungen
- Bedrohungen, Nötigungen
Was tun?
Bei einer akuten Bedrohung, die Polizei unter der Telefonnummer 110 alarmieren
Anzeige bei der Polizei erstatten. Es hat sich – bis auf wenige Ausnahmen – gezeigt, dass vor allem ein schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören
Führen Sie eine Liste aller unerwünschten Kontaktaufnahmen mit Datum, Uhrzeit und Kommunikationsmittel (zum Beispiel „E-Mail“, „Chatnachricht“, „Anruf“) und sichern Sie für jede einzelne Kontaktaufnahme Beweise, z. B. Screenshots von Nachrichten oder Ausdrucke der E-Mails.
Konsequent bleiben! Der oder dem Stalkenden sofort und unmissverständlich klarmachen, dass kein Kontakt erwünscht ist
Personen des Vertrauens (Siehe Ansprechpartner*innen an der Akademie) Ängste und Sorgen mitteilen und gegebenenfalls therapeutische Hilfe annehmen
Bei Verfolgung im Auto die nächste Polizeidienststelle anfahren
Sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen (E-Mails) über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, neue E-Mail-Adresse etc.) beraten lassen
Sich an Opferhilfeeinrichtungen wenden (siehe unten)
Ansprechpartner*innen an der Akademie
Sollten sie Opfer von Stalking-Angriffen im Kontext Ihres Studiums sein, zögern Sie nicht, sich bei Schwierigkeiten an die Antidiskriminierungsbeauftragten der Akademie, Prof. Julia Müller, zu wenden. Oder: Schreiben Sie eine E-Mail an den Kummerkasten.
Gezielte Ansprechpartner*in zum Bereich Antidiskriminierung ist
- Prof Julia Müller Antidiskriminierungsbeauftragte
Eine weitere Ansprechpartnerin bei der Lösung von Problemen in diesem Themenkomplex kann auch die akademische Mitarbeiterin für Gleichstellung und Diversität, Kim Lea Väth, sein.
Es kann auch zu jeder Zeit das Rektorat direkt kontaktiert werden.
Bitte zögern Sie nicht, sich bei Vorfällen an die Ansprechpersonen zu wenden. Ihre Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt!
Maßnahmen
Die Kunstakademie Karlsruhe hat im Rahmen der Erstellung des Code of Conduct Richtlinien erarbeitet, die die Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen aufzeigen. Diese liegen, wie der Code of Conduct, auch in englischer Übersetzung vor.
Systemische Therapeutin im Auftrag der Akademie
Die Kunstakademie Karlsruhe hat eine Systemische Therapeutin für die Akademie gewinnen können. Sie kann relativ kurzfristig Gespräche zu Themen im Kontext der Akademie anbieten. Karin Komitsch ist systemische Therapeutin und kann jederzeit kontaktiert werden.
Karin Komitsch
Praxis am Stadtgarten
Gutschstraße 1
76137 Karlsruhe
Telefon 0721 - 91 56 83 69
info@praxis-komitsch.de
Montag – Donnerstag
von 9.00 – 18.00Uhr
Sie können per Mail oder telefonisch mit Frau Komitsch Kontakt aufnehmen, um weitere Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren.
Höchstwahrscheinlich kann sie Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, da sie im Gespräch mit KlientInnen ist. In diesem Fall hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Frau Komitsch meldet sich so schnell wie möglich zurück.
Wo finde ich Hilfe außerhalb der Akademie?
Hilfetelefon für Frauen
Unter der 116 016 ist da Hilfetelefon für Frauen rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Auch Stalking ist Anlass Kontakt aufzunehmen. Ihr Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden.
Die Beraterinnen beim Hilfetelefon sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Sie hören Ihnen zu und nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen ernst. Sie allein bestimmen, was Sie uns anvertrauen und was Sie lieber für sich behalten wollen. Wenn Sie es möchten, vermittelt die Beraterin Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote in Ihrer Nähe.
Opferhilfe
https://www.hilfe-info.de - Sie erhalten auf dieser Informationsplattform der Opferhilfen-Beratungsstellen erste grundlegende Informationen zu Ihrem Recht und zu Organisationen, die Ihnen weiterhelfen. Für den nächsten Schritt – ein vertrauensvolles, persönliches Gespräch – finden Sie bundesweit Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Die Beratungsstellen der Opferhilfen stehen Ihnen als Opfer oder Zeuge einer Straftat kostenfrei zur Verfügung.
Opfer-Telefon 116 006
Bundesweit. Kostenfrei. Anonym. Ein Hilfsangebot des WEISSEN RINGS: 7 Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr.
Wer eine Straftat erlebt hat, hat ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden. Die geschulten, ehrenamtlichen Berater*innen am Opfer-Telefon gehen auf Sie ein, wenn Sie Unterstützung nach einer Straftat brauchen oder in Vertretung für jemanden anrufen.
Gemeinsam mit Ihnen können die Berater*innen im Hilfenetzwerk Wege erörtern, um Ihnen die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.
beratungsstellen-opferhilfen.de
Auf der Plattform „beratungsstellen-opferhilfen.de“ veröffentlicht der Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V. (ado) für Betroffene, die durch eine Straftat geschädigt oder Zeuge einer strafbaren Handlung in Deutschland sind, grundlegende Informationen und eine Übersicht der Beratungsstellen der Opferhilfen in den Bundesländern.
Was sagt das Gesetz?
Gesetzlich ist das Nachstellen als „das beharrliche Aufsuchen der Nähe eines anderen Menschen definiert“. Nach § 238 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die Nachstellung unter Strafe gestellt. Genauer lässt sich Stalking bzw. das Nachstellen als willentliche und wiederholte, beharrliche Belästigung eines anderen Menschen beschreiben. Im Zuge des Stalkens ergeben sich nicht selten weitere Straftaten. So kann sich aus dem beharrlichen Nachstellen und Ausfragen des Bekanntenkreises eventuell Beleidigung, oder üble Nachrede ergeben. Das beharrliche Anrufen oder E-Mail-Zusenden kann je nach Ausmaß und Inhalt ebenfalls unter Nötigung oder Bedrohung fallen.