Was ist das?

Sexualisierte Gewalt ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre einer anderen Person gegen ihren Willen. Unter sexualisierter Gewalt wird jegliche Form von Gewalt verstanden, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff "sexualisierte" Gewalt macht deutlich, dass die sexuellen Handlungen als Mittel zum Zweck, also zur Ausübung von Macht und Gewalt, vorgenommen werden. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. 

Sexualisierte Gewalt wird nicht nur in Form von Vergewaltigungen ausgeübt. Sie äußert sich auch durch sexuelle Belästigung, zum Beispiel in Form von:

  • sexuellen Anspielungen, obszönen Worten oder Gesten
  • aufdringlichen und unangenehmen Blicke
  • Briefen oder elektronischen Nachrichten mit sexuellem Inhalt
  • dem unerwünschten Zeigen oder Zusenden von Bildern oder Videos mit pornografischem Inhalt
  • sexualisierten Berührungen

 


Landeshochschulgesetz

§ 4a des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg (LHG) verpflichtet alle Hochschulen im Land, jeweils mindestens eine weibliche und eine männliche Ansprechperson für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung zu bestellen. 

 

Ansprechpartner*innen an der Akademie

Die Kunstakademie Karlsruhe benennt gemäß § 4a des LGH in Fällen von sexualisierter Gewalt - und für alle anderen geforderten Themenstellungen - die Ansprechpartner*innen auf einer gesonderten Seite der Hompage.

Gezielte Ansprechpartner*innen zum Bereich sexualisierte Gewalt sind: 

Eine weitere Ansprechpartnerin bei der Lösung von Problemen in diesem Themenkomplex kann auch die akademische Mitarbeiterin für Gleichstellung und Diversität, Kim Lea Väth,  sein. 

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Vorfällen an die Ansprechpersonen zu wenden. Ihre Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt!

 

Maßnahmen

Die Kunstakademie Karlsruhe hat im Rahmen der Erstellung des Code of Conduct Richtlinien erarbeitet, die die Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen aufzeigen. Diese liegen, wie der Code of Conduct, auch in englischer Übersetzung vor.

 

Systemische Therapeutin im Auftrag der Akademie

Die Kunstakademie Karlsruhe  hat eine Systemische Therapeutin für die Akademie gewinnen können. Sie kann relativ kurzfristig Gespräche zu Themen im Kontext der Akademie anbieten. Karin Komitsch ist systemische Therapeutin und kann jederzeit kontaktiert werden.

Karin Komitsch
Praxis am Stadtgarten
Gutschstraße 1
76137 Karlsruhe

Telefon 0721 - 91 56 83 69
info@praxis-komitsch.de

Montag – Donnerstag
von 9.00 – 18.00Uhr
 
Sie können per Mail oder telefonisch mit Frau Komitsch Kontakt aufnehmen, um weitere Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren.
Höchstwahrscheinlich kann sie Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, da sie im Gespräch mit KlientInnen ist. In diesem Fall hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Frau Komitsch meldet sich so schnell wie möglich zurück.

 


 

Anprechpartner*innen außerhalb der Akademie

Vertrauensanwältin  - bestellt vom MWK

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) bestellte die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt.  An sie können sich Betroffene von sexueller oder sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt jederzeit wenden. Der Schwerpunkt von Michaela Spandaus Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym und kostenlos kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit zu.

Link zu Video auf der Webseite des MWK

Rechtsanwältin Michaela Spandau (Javitz & Spandau Rechtsanwälte)
Immenhofer Straße 5,
70180 Stuttgart

Tel: 0711 673 53 70

vertrauensanwaeltin-mwk(ät)rechtsanwaelte-js.de

Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“. Michaela Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.
 

Resolution der  baden-württembergischen Hochschulen: Verpflichtung gegen sexualisierte Diskriminierung

Alle Hochschularten in Baden-Württemberg haben sich durch eine gemeinsame Resolution verbindlich dazu verpflichtet, gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt vorzugehen.

 


 

Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen nach sexualisierter Gewalt- Krisenplan(pdf)

Aufgrund der weitreichenden Folgen, die sexuelle Belästigung auf die psychische Verfasstheit haben kann, ist es wichtig, sich gegen die Belästigung aktiv zu wehren. Hier finden Sie Handlungsempfehlungen, sollten Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sein. Die eigene Befindlichkeit allerdiungs sollte maßgebend sein.

Sich nach den gegebenen Möglichkeiten zur Wehr setzen.

Laut um Hilfe rufen

Notruf 110 wählen

Mit klaren Worten muss deutlich gemacht werden, dass das entgegengebrachte Verhalten unerwünscht ist und nicht geduldet wird.

•           „Nein, das will ich nicht!“

•           „Lassen Sie das!“

•           „Fassen Sie mich nicht an!“

•           „Stopp!“

Durch eine laute, klare Sprache wird der Situation die Heimlichkeit genommen.

 

Auch wenn diese geschilderte Handlungsempfehlung nicht gelingt, ist es klar, dass das Geschehene nicht in Ordnung ist. Denn nicht selten machen sich dann Betroffene Vorwürfe, selbst Schuld an dem Erlebten zu tragen.

Nicht nur NEIN heißt NEIN, sondern nur ein JA heißt JA.

 

Es ist hilfreich, anschließend eine schriftliche Dokumentation zu verfassen.

Dabei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden.

•           Datum, Uhrzeit, Ort

•           Name der belästigenden Person

•           Fakten zum Tathergang

•           Namen von möglichen Zeuginnen und Zeugen

•           Beweise sicherstellen (z.B. Briefe oder E-Mails aufbewahren)

 


 

Gespräche mit Personen des Vertrauens

Es kann nach einem derartigen Vorfall helfen, Gespräche mit Personen des Vertrauens wie beispielsweise Freunden, Lebenspartner*innen, Kommiliton*innen, Kolleg*innen oder Verwandten zu führen. Diese Gespräche können Klarheit schaffen und das Selbstbewusstsein stärken. Hilfreich ist es auch, wenn der Übergriff im Kontext der Akademie stattfand, ein vertrauliches Gespräch mit den Ansprechpersonen zur sexuellen Belästigung (s.o.) zu führen.

Eine Beschwerde kann auch direkt an Vorgesetzte (z. B. die Rektor*in) gerichtet werden. Diese sind nach § 12 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen und damit auch vor sexuellen Belästigungen zu treffen. Diese Verpflichtung betrifft auch vorbeugende Maßnahmen.

 

Mögliche Ziele des Erstgesprächs

•           Einschalten des Rektorats oder weiterer Zuständigkeiten

•           Brief an die belästigende Person

•           persönliches Gespräch der oder des Betroffenen oder einer Person ihres Vertrauens mit der belästigenden Person

•           Gespräch zwischen betroffener Person und belästigender Person                         

In jedem Fall entscheidet die betroffene Person über das weitere Vorgehen. Das Gespräch und dessen Inhalt werden vertraulich behandelt!

 


 

Was sagt das Gesetz?

Nach deutschem Recht ist sexuelle Belästigung gemäß § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Benachteiligung, bei der „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“. 

Sexuelle Belästigung ist abzugrenzen von sexueller Gewalt. Sexuelle Gewalt wie Vergewaltigung, Nötigung und tätliche Bedrohung stellen den Tatbestand einer strafbaren Handlung dar.

Strafrechtlich gesehen kann sexuelle Belästigung in Ausnahmefällen als „Beleidigung“  gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) angesehen werden.

 


 

Rechtsberatung

Das Studierendenwerk bietet Studentinnen und Studenten, die in rechtlichen Angelegenheiten Rat und Unterstützung benötigen, eine kostenlose Erstberatung an. Dazu gehört auch Beratung in Antidiskriminierungsfragen.

Termine können nur nach telefonischer Voranmeldung vergeben werden. Bitte denken Sie daran, Ihre gültige Immatrikulationsbescheinigung mitzubringen.

Studentenhaus
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
2. Stock, Raum 241

Tel. 0721 6909-109

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