Diskriminierung wegen sexueller Orientierung
Leider gibt es aber immer noch Bereiche, in denen nicht akzeptiert wird, dass Sexualität und sexuelle Orientierungen vielfältig sind. Manche Vorurteile rund um sexuelle Orientierungen halten sich hartnäckig.
Wer diskriminiert, geht einfach davon aus, dass Menschen mit bestimmten Eigenschaften sich auf eine bestimmte Art verhalten oder bestimmte Vorstellungen haben. Und dabei wird ignoriert, dass Menschen individuell sind und nicht die Zugehörigkeit zu einer vermeintlichen Gruppe bestimmt, wer man ist.
Die Kunstakademie Karlsruhe distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Form von Queerfeindlichkeit. Unterstützung erhält die Hochschulleitung hier vom ZAD, der studentischen Initiative gegen Diskriminierung, die dieses Thema kontinuierlich bearbeitet und in die Hochschule trägt, um zur Schaffung eines toleranten Umfelds an der Akademie beizutragen.
Trotzdem sind wir auch in der Kunstakademie Karlsruhe nicht vor diskriminierenden Angriffen wegen sexueller Orientierung gefeit.
Beispiele für Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
- Eine Frau wird entlassen, nachdem sie am Arbeitsplatz gesagt hat, dass sie lesbisch ist.
- Ein Eigentümer will seine Wohnung nur an „klassische Familien“ vermieten.
- Zwei Männer werden zusammengeschlagen, weil sie Hand in Hand durch die Straße gehen.
- Ein Übersetzer weigert sich, ein Dokument für einen Mann zu übersetzen, der einen ausländischen Mann heiraten will.
- Eine Regenbogenflagge, die zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOT) aushängt ist, wird verbrannt. Der Vorfall wird gefilmt und in den sozialen Medien gepostet.
Was tun?
Diskriminierung kann traumatisch sein. Nehmen Sie sich Zeit, um sich zu erholen und Unterstützung zu suchen. Aber beachten Sie die Zweimontagsfrist des AGG, in der arbeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Notieren Sie – wenn es Ihnen möglich ist - alle relevanten Informationen wie Datum, Ort, Art der Diskriminierung und beteiligte Personen. Sammeln Sie, falls möglich, Zeugenaussagen oder andere Beweismittel. Je nach Situation können Sie eine Beschwerde einreichen, eine Anzeige erstatten oder rechtliche Schritte einleiten
Ansprechpartner*innen an der Akademie
Ereignet sich der Vorfall einer Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung im Kontext der Akademie ist es überaus wichtig, die Hochschule darüber zu informieren. Zögern Sie nicht, sich an die Antidiskriminierungs- oder Gleichstellungsbeauftragte der Akademie zu wenden. Oder die Absprechpartner*innen zu sexuellen Belästigungen zu informieren. Ihre Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt!
Es kann selbstverständlich auch das Rektorat direkt kontaktiert werden. Alle Gesprächsanliegen werden vertraulich behandelt, alle weiteren Maßnahmen mit den Betroffenen vorher abgesprochen. Jegliche Kontaktaufnahme zu weiteren Personen der Akademie (Lehrende, Studierende, weitere Ansprechpersonen) liegt in der alleinigen Entscheidung der betroffenen Person.
Die Kunstakademie Karlsruhe hat Handhabe, Maßnahmen zu ergreifen.
Ansprechpartner*innen außerhalb der Akademie
Wenden Sie sich an Beratungsstellen, die auf Diskriminierung spezialisiert sind, oder an lokale wie regionale Antidiskriminierungsstellen. Hier eine Übersicht:
ZeSIA - Zentrum für sexuelle Gesundheit, Identität und Aufklärung Karlsruhe
Beratung zu sexueller und geschlechtlicher Identität im Rahmen der Sexualberatung (kostenfreies Erstgespräch, dann 25 Euro pro Stunde, ermäßigt 15 Euro pro Stunde,) Beratung bei HIV-bezogener Diskriminierung und/oder Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität im studentischen wie privaten Umfeld.
Die Beratungen sind anonym und können persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Für eine persönliche Beratung sollte im Vorfeld ein Termin vereinbart werden.
ZeSIA - Zentrum für sexuelle Gesundheit, Identität und Aufklärung Karlsruhe
Sophienstr. 102
76135 Karlsruhe
Tel. 0721 - 35 48 16 -0
www.zesia-ka.de
Antidiskriminierungsstelle Karlsruhe
Die Antidiskriminierungsstelle Karlsruhe ist beim Stadtjugendausschuss e.V. angesiedelt und somit in einer freien Trägerschaft, wodurch unabhängiges Handeln ermöglicht wird. Es ist somit keine Behörde. Mit der Beratung werden Menschen unterstützt, die Diskriminierung erfahren. Die Mitarbeiter*innen geben eine erste Einschätzung in Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und zeigen mögliche Vorgehensweisen auf. Die Beratung ist kostenlos.
Antidiskriminierungsstelle Karlsruhe
Stadtjugendausschuss e.V.
Moltkestraße 22
76133 Karlsruhe
0176 / 85 64 85 90
Büro: 0721 38311932
Tel.: 0721 383 119 32
ads@stja.de
Über diese Adresse kann online ein Fall von Diskriminierung gemeldet werden:
www.antidiskriminierung-ka.de/fall-melden
Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg hilft Ihnen dabei, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden, falls Sie sich aktuell nicht in Karlsruhe aufhalten. Die Beratungsstellen gegen Diskriminierung helfen Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/antidiskriminierungsstelle-des-landes-baden-wuerttemberg/beratung-vor-ort
Keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe?
Wenn es in Ihrer Nähe keine Beratungsstelle gibt, können Sie sich an die überregionale Beratungsstelle wenden. Dort können Sie sich telefonisch, per E-Mail, Chat oder Video beraten lassen.
Für die Beratung per Chat können Sie sich im App Store die Extern: Messenger-App „adis online“ (Öffnet in neuem Fenster) herunterladen. Die App ist kostenlos. In der App müssen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Telefonnummer registrieren.
Überregionale Beratungsstelle
adis e.V.
Bismarckstraße 136
72072 Tübingen
Tel. 07071 14310410
E-Mail: beratung@adis-ev.de
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes versteht sich als Ansprechpartner für diskriminierende Vorfälle. Die Meldung erfolgt über ein Kontaktformular:
www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/jetzt-kontakt-aufnehmen/kontaktformular/Seite_1/_node.html
Postanschrift für Beratungsanfragen:
Servicebüro der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln
www.antidiskriminierungsstelle.de
Was sagt das Gesetz?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt in Deutschland vor Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale, darunter auch die sexuelle Identität. Dies bedeutet, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder Identität benachteiligt werden darf.
Der Begriff sexuelle Identität im Sinne des AGG bezeichnet zunächst die sexuelle Ausrichtung bzw. die sexuellen Neigungen, die sich auf das andere oder auf das gleiche Geschlecht beziehen können. Darüber hinaus meint sexuelle Identität die von einem Menschen empfundene Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht, d.h. das Selbstverständnis als Mann oder als Frau, wobei auch transsexuelle und zwischengeschlechtliche Personen geschützt sind.