
Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Personen mit einem ersten Hochschulabschluss können als wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden. Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer an einer Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert ist; das Beschäftigungsverhältnis ist spätestens mit der Exmatrikulation aufzulösen. Hilfskräfte (SHK/WHK) unterstützen das hauptberufliche akademische Personal in Forschung, Lehre und bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben.
Informationsblatt zur Beschäftigung Studentischer (SHK) und Wissenschaftlicher Hilfskräfte (WHK)
Merkblatt für Tutorinnen und Tutoren
Merkblatt für Studentische (SHK) und Wissenschaftlich (WHK) Hilfskräfte
Formular Stundenaufzeichnung SHK/WHK
Formular Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
Formular Erklärung zur Auszahlung der Bezüge
Formular Erklärung zur Sozialversicherung
Formular Antrag auf Befreiung von der Renten-Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte
Contact
Personal
- Name
- Kirsten Ströbel
- Phone
- +49-721-926-5215
- kirsten.stroebel@kunstakademie-karlsruhe.de
- Name
- Nancy Bejic-Pittman (Hiwis, Modelle)
- Phone
- 0721 / 926-5229
- nancy.bejic-pittman@kunstakademie-karlsruhe.de