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Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Personen mit einem ersten Hochschulabschluss können als wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden. Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer an einer Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert ist; das Beschäftigungsverhältnis ist spätestens mit der Exmatrikulation aufzulösen. Hilfskräfte (SHK/WHK) unterstützen das hauptberufliche akademische Personal in Forschung, Lehre und bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben.

Informationsblatt zur Beschäftigung Studentischer (SHK) und Wissenschaftlicher Hilfskräfte (WHK)

Merkblatt für Tutorinnen und Tutoren

Merkblatt für Studentische (SHK) und Wissenschaftlich (WHK) Hilfskräfte

Antrag auf Beschäftigung

Vergütung

Formular Stundenaufzeichnung SHK/WHK

Formular Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse

Formular Erklärung zur Auszahlung der Bezüge

Formular Erklärung zur Sozialversicherung

Formular Vereinfachte Erklärung zur Auszahlung der Bezüge, zur Sozailversicherung, zur Zusatzversorgung und zum Lohnsteuerabzug

Formular Antrag auf Befreiung von der Renten-Versicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte

Hinweis auf die Pflichten von Beschäftigten nach SGB III

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