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Atelierzuschuss

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gewährt zur Förderung junger Bildender Künstler aus Baden-Württemberg Zuschüsse zur Ateliermiete. Sie sind als Starthilfe für junge Bildende Künstler gedacht.

Der Zuschuss richtet sich an Absolvent*innen und Meisterschüler*innen der AbK Karlsruhe. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugewiesenen Mitteln, der Höhe der Mietkosten und der Anzahl der Antragsteller*innen.

Antragsberechtigt sind alle Graduierten, die innerhalb der vergangenen 5 Jahre ihren Abschluss an der ABK Karlsruhe gemacht haben und deren Atelier sich in Baden-Württemberg befindet.

Bewerbungsfrist 2023 ist der 15. April 2023

Merkblatt zum Atelierzuschuss

Antrag auf Atelierzuschuss

Satzung Atelierzuschüsse

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