Maßnahmen bei Verstößen

Die möglichen Maßnahmen und Sanktionen sollen deutlich machen, dass die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe jegliche Ausprägungen von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt in keiner Form duldet.

 

Informelle Maßnahmen und Sanktionen

• persönliches Gespräch der oder des Betroffenen oder einer Person ihres Vertrauens mit der oder dem Beschuldigten. Einbeziehung einer professionell ausgebildeten Mediator*in, moderiertes Gespräch zur evt. Streitschlichtung

• persönliches Gespräch einer oder eines Vorgesetzten oder einer Person aus der Gruppe der zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt genannten Ansprechpartner*innen mit der oder dem Beschuldigten unter Hinweis auf das Verbot von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Die Vertrauenspersonen der Akademie unterliegen der Schweigepflicht.

 

Formelle Maßnahmen

• Durchführung eines formellen Dienstgesprächs

• mündliche oder schriftliche Belehrung

• schriftliche Abmahnung

• Versetzung an einen anderen (Arbeits-)platz innerhalb oder außerhalb der Akademie

• Ausschluss von einer Lehrveranstaltung

• Ausschluss von der Nutzung akademischer Einrichtungen

• Hausverbot

• Exmatrikulation

• fristgerechte oder fristlose Kündigung

• Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Verhängung von Disziplinarmaßnahmen, welche Verweise, Geldbußen, Gehaltskürzungen, Versetzung oder die Entfernung aus dem Dienst umfassen können

• Strafanzeige durch die Rektor*in der Akademie