Machtmissbrauch

Nicht nur in der vertikalen Hierarchie kann Macht missbräuchlich eingesetzt werden, sondern in allen, auch „flachen“ Konstellationen. Immer wenn eine oder mehrere Person(en) Verantwortungs- und Entscheidungsgewalt hat bzw. haben, kann Machtmissbrauch stattfinden. Konsequenz und Transparenz bei Werteverstößen sind dabei genauso wichtig wie die Werte selbst. Es geht dabei um Verhütung von Diskriminierung. Unklare Machtstrukturen und Machtdynamiken sind Nährböden für Diskriminierung.

 


 

Was ist das?

Machtmissbrauch ist der Missbrauch einer (ggf. nur gefühlten) Machtposition, um anderen Personen – über welche man Macht ausüben kann – zu schaden, sie zu schikanieren oder zu benachteiligen oder um sich selbst oder Günstlingen persönliche Vorteile zu verschaffen.

 


 

Was tun?

Ansprechpartner*innen an der Akademie

Kommt es zu einem Machtmissbrauch im Kontext der Akademie ist es überaus wichtig, die Hochschule darüber zu informieren. Zögern Sie nicht, sich an Prof. Julia Müller, die Antidiskriminierungsbeauchtragte der Akademie,zu wenden. 

Auch die Gleichstellungsbeauftragte Prof. Ulla von Brandenburg, kann zu Rate gezogen werden.

Eine weitere Ansprechpartnerin bei der Lösung von Problemen in diesem Themenkomplex kann auch die akademische Mitarbeiterin für Gleichstellung und Diversität, Kim Lea Väth,  sein. 

 

Maßnahmen

Die Kunstakademie Karlsruhe hat im Rahmen der Erstellung des Code of Conduct Richtlinien erarbeitet, die die Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen aufzeigen. Diese liegen, wie der Code of Conduct, auch in englischer Übersetzung vor.

 

Systemische Therapeutin im Auftrag der Akademie

Die Kunstakademie Karlsruhe  hat eine Systemische Therapeutin für die Akademie gewinnen können. Sie kann relativ kurzfristig Gespräche zu Themen im Kontext der Akademie anbieten. Karin Komitsch ist systemische Therapeutin und kann jederzeit kontaktiert werden.

Karin Komitsch
Praxis am Stadtgarten
Gutschstraße 1
76137 Karlsruhe

Telefon 0721 - 91 56 83 69
info@praxis-komitsch.de

Montag – Donnerstag
von 9.00 – 18.00Uhr
 
Sie können per Mail oder telefonisch mit Frau Komitsch Kontakt aufnehmen, um weitere Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren.
Höchstwahrscheinlich kann sie Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, da sie im Gespräch mit KlientInnen ist. In diesem Fall hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Frau Komitsch meldet sich so schnell wie möglich zurück.


 

Was sagt das Gesetz?

Es gibt im deutschen Recht keine juristische Definition von Machtmissbrauch. Verhaltensweisen, welche im Rahmen einer missbräuchlichen Machtausübung am Arbeitsplatz oder im Hochschulkontext zu Beeinträchtigungen anderer führen, sind jedoch insbesondere an den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und des Strafrechts zu messen (Beispiele für rechtlich sanktioniertes machtmissbräuchliches Verhalten können u.a. sein: Benachteiligung im Sinne des AGG, Nötigung, Bedrohung, Beleidigung, üble Nachrede, falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat eines anderen usw.). Nicht jede Form von Machtmissbrauch stellt zugleich eine strafbare Handlung oder einen Verstoß gegen das AGG dar, oftmals ist dies jedoch der Fall, da missbräuchliches Verhalten regelmäßig eine Diskriminierung im Sinne des AGG darstellt.