Diskriminierung aus rassistischen Motiven
Was ist rassistisch motivierte Diskriminierung?
Aus der Menschenwürde ergibt sich der Anspruch aller Menschen, als Gleiche geachtet zu werden. Rassistische Diskriminierung negiert diesen Achtungsanspruch und steht der Menschenrechtsidee damit fundamental entgegen. Rassistische Diskriminierung gibt es in verschiedenen Erscheinungsformen. In Deutschland sind beispielweise Jüd*innen, Sinti*zze und Rom*nja, People of Color und Schwarze Menschen, Muslim*innen, Menschen mit Migrationsgeschichte und geflüchtete Menschen betroffen. Während rassistische Diskriminierung in all seinen Ausprägungen bestimmte Menschen abwertet, zielen die Menschenrechte umgekehrt gerade darauf ab, allen Menschen gleichberechtigte Selbstbestimmung und Mitwirkung zu ermöglichen.
Die Kunstakademie Karlsruhe verurteil jegliche Ausprägung von rassistischer Diskriminierung. Die künstlerische Ausbildung an unserer Hochschule setzt ausdrücklich auf Vielfalt und Diversität. Rassistische Diskriminierung lässt sich als ein Diskriminierungsmuster und Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse beschreiben. Er kann unterschiedliche Ausprägungen annehmen − von alltäglicher Ausgrenzung über strukturelle Diskriminierungen bis hin zu physischen Angriffen und Anschlägen. Das Merkmal der ethnischen Herkunft bezieht sich auf Kategorien wie Hautfarbe, äußere Erscheinung, Sprache oder den Migrationshintergrund. Die Staatsangehörigkeit ist nicht direkt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt, kann aber mittelbar als rassistischer Diskriminierungsgrund gewertet werden, wenn beispielsweise Vermieter*innen pauschal nicht an Syrer*innen vermieten wollen
Die Überwindung der rassistischen Diskriminierung muss auch die Realität historisch und gesellschaftlich tief verwurzelter Ungleichheiten in den Blick nehmen. Solche Ungleichheiten und Ausschlussmechanismen müssen erkannt und durch aktives Handeln überwunden werden.
Was tun?
Diskriminierung kann traumatisch sein. Nehmen Sie sich Zeit, um sich zu erholen und Unterstützung zu suchen. Beachten Sie jedoch als Arbeitnehmer*in die Zweimonatsfrist des AGG, in welcher arbeitsrechtliche Konsequenzen geltend gemacht werden können.
Notieren Sie – wenn es Ihnen möglich ist - alle relevanten Informationen wie Datum, Ort, Art der Diskriminierung und beteiligte Personen. Sammeln Sie, falls möglich, Zeugenaussagen oder andere Beweismittel. Je nach Situation können Sie eine Beschwerde einreichen, eine Anzeige erstatten oder rechtliche Schritte einleiten
Ansprechpartner*innen an der Akademie
Ereignet sich ein Vorfall einer rassistisch motivierten Diskriminierung im Kontext der Akademie ist es überaus wichtig, die Hochschule darüber zu informieren. Zögern Sie nicht, sich an Prof. Julia Müller, die Antidiskriminierungsbeauchtragte der Akademie,zu wenden. Ihre Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt! Auch das Rektorat kann erster Ansprechpartner sein.
Gezielte Ansprechpartner*innen zum Bereich Antidiskriminierung ist
- Prof Julia Müller Antidiskriminierungsbeauftragte
Eine weitere Ansprechpartnerin bei der Lösung von Problemen in diesem Themenkomplex kann auch die akademische Mitarbeiterin für Gleichstellung und Diversität, Kim Lea Väth, sein.
Maßnahmen
Die Kunstakademie Karlsruhe hat im Rahmen der Erstellung des Code of Conduct Richtlinien erarbeitet, die die Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen aufzeigen. Diese liegen, wie der Code of Conduct, auch in englischer Übersetzung vor.
Systemische Therapeutin im Auftrag der Akademie
Die Kunstakademie Karlsruhe hat eine Systemische Therapeutin für die Akademie gewinnen können. Sie kann relativ kurzfristig Gespräche zu Themen im Kontext der Akademie anbieten. Karin Komitsch ist systemische Therapeutin und kann jederzeit kontaktiert werden.
Karin Komitsch
Praxis am Stadtgarten
Gutschstraße 1
76137 Karlsruhe
Telefon 0721 - 91 56 83 69
info@praxis-komitsch.de
Montag – Donnerstag
von 9.00 – 18.00Uhr
Sie können per Mail oder telefonisch mit Frau Komitsch Kontakt aufnehmen, um weitere Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren.
Höchstwahrscheinlich kann sie Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen, da sie im Gespräch mit KlientInnen ist. In diesem Fall hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Frau Komitsch meldet sich so schnell wie möglich zurück.
Ansprechpartner*innen außerhalb der Akademie
Antidiskriminierungsstelle Karlsruhe
Die Antidiskriminierungsstelle Karlsruhe ist beim Stadtjugendausschuss e.V. angesiedelt und somit in einer freien Trägerschaft, wodurch unabhängiges Handeln ermöglicht wird. Es ist somit keine Behörde. Mit der Beratung werden Menschen unterstützt, die Diskriminierung erfahren. Die Mitarbeiter*innen geben eine erste Einschätzung in Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und zeigen mögliche Vorgehensweisen auf. Die Beratung ist kostenlos und über die AGG-Merkmale hinaus.
Telefon: 0721 383 119 32
www.antidiskriminierung-ka.de/beratung
Netzwerk gegen Rassismus in Karlsruhe
Im Jahr 2019 gründete sich in Karlsruhe das Netzwerk gegen Rassismus. Dieses macht sich zur Aufgabe, die Zusammenarbeit von Vereinen, Organisationen sowie Einzelpersonen aus allen Bereichen der Karlsruher Gesellschaft zu koordinieren, um eine größere Aufmerksamkeit für das gemeinsame Anliegen zu erreichen: Rassismuskritische Arbeit. Eines der Ziele ist es, gemeinsam Veranstaltungen und Aktivitäten in Karlsruhe zu organisieren, welche das Thema Rassismus dauerhaft auf die Tagesordnung der Stadtgesellschaft bringen, sodass mehr Menschen sensibilisiert und gegen Rassismus mobilisiert werden können. Eine wichtige und bekannte Veranstaltungsreihe sind hierbei die Internationalen Wochen gegen Rassismus.
Netzwerk gegen Rechts
Das Netzwerk Karlsruhe gegen Rechts ist ein Zusammenschluss von Vertreter*innen öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gruppen in Karlsruhe, die sich im Rahmen ihrer professionellen oder ehrenamtlichen Tätigkeit gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit engagieren.
Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg hilft Ihnen dabei, eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden, falls Sie sich aktuell nicht in Karlsruhe aufhalten. Die Beratungsstellen gegen Diskriminierung helfen Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/antidiskriminierungsstelle-des-landes-baden-wuerttemberg/beratung-vor-ort
Keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe?
Wenn es in Ihrer Nähe keine Beratungsstelle gibt, können Sie sich an die überregionale Beratungsstelle wenden. Dort können Sie sich telefonisch, per E-Mail, Chat oder Video beraten lassen.
Für die Beratung per Chat können Sie sich im App Store die Extern: Messenger-App „adis online“ (Öffnet in neuem Fenster) herunterladen. Die App ist kostenlos. In der App müssen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Telefonnummer registrieren.
Überregionale Beratungsstelle
adis e.V.
Bismarckstraße 136
72072 Tübingen
Tel. 07071 14310410
E-Mail: beratung(ät)adis-ev.de
Antisemetismus
Sind Sie Zeuge eines antisemitischen Vorfalls geworden? Oder sind Sie selbst von einem antisemitischen Vorfall betroffen? Fachkundige Hilfe erhalten Sie bei den Melde- und Beratungsstellen des Landes Baden-Württemberg.
An diese Adrressen können Sie sich wenden:
Antisemetismusbeauftragten des Landes
Betroffenenberatung Antisemetismus
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes versteht sich als Ansprechpartner für diskriminierende Vorfälle.
Die Meldung erfolgt über ein Kontaktformular:
www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/jetzt-kontakt-aufnehmen/kontaktformular/Seite_1/_node.html
Postanschrift für Beratungsanfragen:
Servicebüro der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln
www.antidiskriminierungsstelle.de
Was sagt das Gesetz?
Zur Gleichbehandlung verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Internationale Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung (ICERD).
Das AGG beinhaltet ein Verbot rassistischer Diskriminierung in Alltagsgeschäften sowie im Arbeitsleben. Der im AGG wie auch im Grundgesetz (GG) verwendete Begriff der „Rasse“ ist dabei hochumstritten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich dafür ein, diesen durch die Formulierung "rassistische Diskriminierung“ oder „rassistische Zuschreibung“ zu ersetzen.