Die Gleichstellung an der Akademie
Die Akademie der Bildenden Künste bekennt sich zum Grundsatz der Antidiskriminierung, der Bekämpfung von Benachteiligungen, der Sicherstellung des achtungsvollen Umgangs und deren praktischer Umsetzung. Sie möchte eine Arbeits- und Studienatmosphäre bereitstellen, die von gegenseitigem Respekt getragen ist und unterschiedliche Lebensentwürfe berücksichtigt.
Nach dem Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§4 Abs. 2) und der Grundordnung der Akademie der Bildenden Künste wird die Gleichstellungsbeauftragte und deren Vertretung vom Senat in der Regel aus dem hauptberuflich tätigen weiblichen Personal für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei der Durchsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von allen Geschlechtern an der Akademie der Bildenden Künste sowie bei der Thematisierung und Eliminierung bestehender Nachteile für Lehrende, Mitarbeiterinnen sowie Studentinnen mit. Sie ist vertrauliche Ansprechperson in allen Angelegenheiten, die das respektvolle und rücksichtsvolle Verhalten im täglichen Miteinander betreffen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Prof. Ulla von Brandenburg Unterstützung bekommt die von einer studentischen Tutor*in.
Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten:
• Abbau struktureller Benachteiligungen für Bewerber*innen und weibliches Personal
• Unterstützung der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie
• Entwicklung von Maßnahmen, Initiativen und Richtlinien zur Chancengleichheit und zur Sichtbarmachung von gender- und diversitätsorientierten Themen
• Durchführung genderspezifischer Vorträge, Workshops und Veranstaltungen
• Präventionsaktivitäten zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
• Begleitung von Berufungs- und Einstellungsverfahren und Interessenvertretung von Frauen