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Hochschulzugangsberechtigung

Bewerbungsvoraussetzung ist der Nachweis der Allgemeinen oder einer zulässigen Fachgebundenen Hochschulreife. Ist das entsprechende Zeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgehändigt, muss ein aktueller Nachweis der Schule (letztes Halbjahreszeunis) im Bewerbungsportal APP hochgeladen werden. Eine Zulassung im Aufnahmeverfahren gilt in diesem Fall vorbehaltlich des späteren Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung (bis spätestens 31.08.2023). Mit einer zusätzlich absolvierten Aufbauprüfung (Deltaprüfung) kann die Zulassung zu einem Bachelorlehramtsstudiengang auch mit einer nicht zugelassenen Fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife erfolgen.

Eine Zulassung zu dem Studiengang Freie Kunst ist auch ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich, wenn eine besondere künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung (Begabtenprüfung) nachgewiesen wird.

Für nicht in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen gilt:

Deutsche mit ausländischen Bildungsnachweisen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, müssen eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Angabe der Durchschnittsnote und des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung vorlegen. Die Zeugnisanerkennungsstelle hierfür ist das Regierungspräsidium Stuttgart.

Ausländische Bewerber*innen, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen vor Einreichung ihrer Bewerbung die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses bei der Kunstakademie Stuttgart bestätigen lassen.

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