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Inklusion

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen erklärt. Inklusion (lateinisch „Enthaltensein“) meint, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Von der Kindertagesstätte über die Schulen und Hochschulen bis hin zu Einrichtungen der
Weiterbildung wird niemand aufgrund einer Beeinträchtigung vom allgemeinen
Bildungssystem ausgeschlossen.

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche helfen bei der Organisation und Durchführung des Studiums underleichtern Prüfungen und Leistungsnachweise. Auch wenn der Anspruch auf
Nachteilsausgleich nicht in der Satzung oder Studienordnung einer Hochschule vermerkt ist, hat jede*r Student*in das Recht, einen Antrag zu stellen.

Für den Antrag ist in der Regel kein spezielles Formular notwendig. Er ist rechtzeitig vor
Studienbeginn oder Prüfungsphase zu stellen und muss Folgendes enthalten:

  • einen beglaubigten Nachweis über die jeweilige Beeinträchtigung, etwa ein ärztliches Attest
  • eine Darstellung, wie sich ddie Beeinträchtigung auf das Studium auswirkt und welche Nachteile sich dadurch ergeben (ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus. Antragsteller*innen müssen immer nachweisen, wie die Behinderung das Studium erschwert).

Inklusionsbeauftragte

Die AdBK verfügt über einen Beauftragten für Inklusion, welche sich für die Belange aller Studierenden mit Beeinträchtigungen oder chronischer Krankheit der AdBK einsetzt. Er unterstützt bei der Bewältigung beeinträchtigungs‐ bzw. krankheitsbedingter Hürden während des Studiums und steht bei den unterschiedlichsten Lebenslagen beratend zur Seite.

Kontakt:
Prof. Dr. Rainer Metzger
inklusion@kunstakademie-karlsruhe.de

Weitere Informationen sind in der Beratungsbroschüre einsehbar.