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Zulassung/Ablehnung

Zulassung

Bei bestandener Eignungs- bzw. Begabtenprüfung erhalten Sie über das Bewerbungsportal APP einen digitalen Zulassungsbescheid. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Nachweise (z.B. Hochschulzugangsberechtigung oder Bachelorabschluss) vorliegen, gilt die Zulassung in diesem Fall vorbehaltlich der späteren Vorlage der fehlenden Unterlagen (bis spätestens 31.08.2023).

Die aufgrund einer bestandenen Eignungs- oder Begabtenprüfung erlangte Zulassung behält eine Gültigkeit für die Dauer von zwei Jahren. In diesem Fall ist eine erneute Bewerbung über das Bewerbungsportal APP zwingend notwendig, jedoch ohne erneute Teilnahme an der Eignungs- bzw. Begabtenprüfung.

Ablehnung der Zulassung

Bei nichtbestandener Eignungs- bzw. Begabtenprüfung erhalten Sie über das Bewerbungsportal APP einen digitalen Ablehnungsbescheid. Die Aufnahmeprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal im Rahmen zukünfiger Bewerbungsverfahren wiederholt werden.

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