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Studienvoraussetzung

Zur Bewerbung ist erforderlich:

  • das Mindestalter bei der Immatrikulation beträgt mindestens 17 Jahre
  • Nachweis einer künstlerischen Eignung (Eignungs-/Begabtenprüfung)

Das Zulassungsverfahren findet einmal jährlich zum Wintersemester statt.

Studiengang Freie Kunst

Der Studiengang Freie Kunst erfordert nicht zwangsläufig eine allgemeine Hochschulreife. Zur Aufnahme ist der Nachweis der künstlerischen Eignung entscheidend, dieser wird durch die bestandene Eignungs-/Begabtenprüfung abgelegt.

Für die Studiengänge des Künstlerischen Lehramts:

  • die allgemeine Hochschulreife oder gleichwertige Vorbildung
    Für Abiturientinnen und Abiturienten gilt: Ist das Originalzeugnis noch nicht ausgehändigt, muss ein aktueller aktueller Nachweis der Schule vorgelegt werden. Eine Zulassung im Aufnahmeverfahren gilt in diesem Fall vorbehaltlich der späteren Hochladens der Hochschulzugangsberechtigung (bis spätestens 31.8.2023)
  • das selbstständige Durchführen des Lehrorientierungstests (www.bw-cct.de)

Zulassungsvoraussetzungen für das zweite Hauptfach - wenn nicht der Teilstudiengang IMG an der Kunstakademie Karlsruhe als zweites Hauptfachstudium belegt ist - werden von der kooperierenden Universität geregelt. Berufstätige ohne allgemeine oder mit fachgebundener Hochschulreife wenden sich bitte an das dortige Prüfungsamt.

Weitere Informationen:

Master of Education

Voraussetzung ist der erfolgreich absolvierte Bachelor of Fine Arts an der Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe oder einer anderen Hochschule mit 8-semestrigem Bachelor of Fine Arts künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst.

Deltaprüfung

Hochschulzugang mit Fachhochschulreife/fachgebundener Hochschulreife

Das Landeshochschulgesetz eröffnet Studieninteressierten mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife die Chance, ein Studium in einer Fachrichtung oder an einer Hochschulart aufzunehmen, für das die schulische Zugangsberechtigung den Weg bislang nicht zuließ. Der Zugang zu Bachelorstudiengängen an Universitäten ist über eine Aufbauprüfung (sog. Deltaprüfung) möglich. Er ist gültig für den Studiengang Künstlerisches Lehramt mit Bildender Kunst (für das 2. Hauptfach wenden Sie sich bitte an die jeweilige Universität oder für IMG an das Prüfungsamt der Akademie). Nähere Informationen erhalten Sie unter der Webseite:

deltapruefung.uni-mannheim.de/

Anmerkung zum Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife für nicht in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen:

Deutsche mit ausländischen Bildungsnachweisen, die in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, müssen eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Angabe der Durchschnittsnote und des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen, die von der für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständigen obersten Landesbehörde für das Schulwesen auszustellen ist. Für Baden-Württemberg ist dies die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart. Nähere Informationen zur Zeugnisanerkennung finden Sie hier:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen (Abschlusszeugnis, kein Zwischenzeugnis), müssen vor Einreichung ihrer Bewerbung die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses nachweisen. Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart übernimmt derzeit die Prüfung für Bewerbungen an allen Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg.

https://www.abk-stuttgart.de/studium/bewerben/auslaendische-bewerberinnen-zeugnisanerkennung.html

Hinweis: Da die Bearbeitung der Zeugnisprüfung bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann, empfehlen wir Ihnen, Ihre Unterlagen frühzeitig zur Prüfung einzureichen, damit sichergestellt ist, dass die Bewerbungsfrist gewahrt werden kann. Die Zeugnisse und deren Anerkennung müssen der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe spätestens am 15.5.2022 vollständig vorliegen (siehe oben).

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