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Bewertungsbestandteile der Eignungs-/Begabtenprüfung

Die Prüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission von etwa sechs Professor*innen. Diese ist jedoch nicht für die Zulassung zum Teilstudiengang IMG zuständig. Sie besteht aus einer Vorauswahl (Sichtung der Bewerbwungsunterlagen und der digitalen Arbeitsproben) sowie bei ausreichender Bewertung aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Minuten).

Sofern die Vorauswahl bestanden ist, wird ca. 10 Tage vor der Klausur und der mündlichen Prüfungder genaue Prüfungstermin (Tag und Uhrzeit) schriftlich mitgeteilt.

Änderungswünsche im Hinblick auf diese Termine können nicht berücksichtigt werden.

Bei Bewerber*innen ohne Hochschulreife erfolgt eine zusätzliche Prüfung der Allgemeinbildung (Begabtenprüfung).

Bewerbungskriterien

Für die Vorauswahl, Klausur und mündliche Prüfung bestehen folgende Bewertungskriterien:
Künstlerische Gestaltungsfähigkeit in malerischer und/oder
grafischer und/oder plastischer Hinsicht
➔ Bewertung: 5-fach
Künstlerisch-manuelle Fähigkeiten in malerischer und/oder
grafischer und/oder plastischer Hinsicht
➔ Bewertung: 3-fach
Reflektionsvermögen und/oder verbale Darstellung künstlerischer
Probleme
➔ Bewertung: 2-fach.

Jede*r Prüfer*in gibt eine Bewertung für jedes Kriterium nach folgenden Stufen:
1 = eine besonders hervorragende Eignung
2 = eine Eignung, die erwarten lässt, dass der*die Bewerber*in
das Studium mit gutem Erfolg absolviert
3 = eine Eignung, die noch erwarten lässt, dass der*die Bewerber*in sein Studienziel erreicht
4 = eine mangelhafte Eignung
5 = eine ungenügende Eignung

Die Einzelbenotungen werden jeweils unter Berücksichtigung der Wertung und der Prüfer*innenzahl zu einer Gesamtnote zusammengezogen.
Zur Klausur und mündlichen Prüfung wird nur zuglassen, wer in der Vorauswahl mindestens 4,00 erhält. Bewerber*innen, die in der Vorauswahl 4.01 bis 5,00 erhalten, haben die Vorauswahl nicht bestanden.
Zum Bestehen der Gesamtprüfung ist eine Endnote bis 3,00 erforderlich (alle Einzelbewertungen werden zu einer Endnote zusammengezogen).
Bei Endnote 3,01 bis 5,00 ist die Prüfung nicht bestanden.

Zulassung

An der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe bestehen keine Zulassungsbeschränkungen (numerus clausus).
Einzig maßgebend für die Zulassung zum Studium ist neben den allgemeinen Erfordernissen von Lebensalter und Hochschulreife der zu erbringende Leistungsnachweis. Die Prüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden (gilt nicht für IMG).
Die aufgrund einer bestandenen Eignungs- oder Begabtenprüfung erreichte Qualifikation behält in erneuten Bewerbungen im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren an der Akademie Karlsruhe für die Dauer von zwei Jahren Gültigkeit (gilt nicht für IMG).

Nichtbestehen

Bei nicht bestandener Prüfung besteht das Recht Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einzureichen; erfahrungsgemäß kann einer solchen Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe jedoch nur stattgegeben werden, wenn Formfehler nachgewiesen werden können. Die von den prüfenden Professor*innen abgegebenen Einzelbewertungen stellen amtliche Gutachten dar, die durch eine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe nur dann geändert werden können, wenn nachweisbar schwere Ermessensfehler vorliegen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die eigene Einschätzung von Begabung und künstlerischer Qualifikation nicht mit der Beurteilung der Kunstakademie Karlsruhe mit einem ganz anderen Erfahrungsbereich und Qualifikationsmaßstab, übereinstimmen muss.

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