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Bewerbungsverfahren im Januar MA und Meisterschüler*innen

Sie studieren bereits an der Hochschule und möchten sich für den Masterlehramtsstudiengang oder für ein Weiterbildungsstudium Meisterschüler*in bewerben?

Dies ist für das Sommersemester 2025 im Zeitraum vom 13. Januar bis 24. Januar 2025 (23:59 Uhr) möglich. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, das Bewerbungsportal (innerhalb des Online-Studierendenportals) wird nach Ende dieser Frist automatisch geschlossen.

Bitte klicken Sie innerhalb der Bewerbungsfrist auf „Studienangebot“ und anschließend auf „Studienbewerbung“, um Ihre digitale Bewerbung zu erstellen hierzu abschließend einreichen.

Eine Bewerbung ist ausschließlich online in diesem Studierenden-/Bewerbungsportal möglich. Bitte melden Sie sich hierfür während der vorgenannten Bewerbungsfrist im Menü oben rechts mit ihren bestehenden Zugangsdaten des Studierendenportals an.

Falls Sie sich nach der Erlangung Ihres Bachelor- oder Diplomabschlusses der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe exmatrikuliert haben und sich nun für den Masterlehramtsstudiengang, den Masterlehramtsteilstudiengang Intermediales Gestalten oder für ein Weiterbildungsstudium Meisterschüler*in bewerben möchten, bitten wir Sie, sich mit dem Studierendensekretariat in Verbindung zu setzen.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Zulassung zum Studium bis zum 28. Februar 2025 eine Einschreibung über das Bewerber-/Studierendenportal erforderlich ist. Andernfalls verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit.

Bei einem Beginn des Weiterbildungsstudiums Meisterschüler*in zum Sommersemester sind insgesamt für drei Semester-Gebühren und -Beiträge fällig, da die Teilnahme an der Abschlussausstellung erst im Sommersemester 2026 erfolgen wird.

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