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Lehrevaluation

Nach §5 des Landeshochschulgesetzes sind alle Hochschulen Baden-Württembergs gesetzlich verpflichtet Systeme zur Qualitätssicherung bereitzustellen. Die Akademie der Bildenden Künste begegnet diesen Anforderungen mit verschiedenen Maßnahmen und Angeboten. In regelmäßigen Abständen werden alle Lehrveranstaltungen evaluiert, um eine Grundlage zur gemeinsamen Entwicklung der Lehre zu stellen.

Um den vielseitigen Formen des Lernens und Lehrens an der Akademie der Bildenden Künste gerecht zu werden ist eine Evaluationskommission mit der Ausgestaltung der Evaluationsformate betraut.

Näheres regelt die Lehrevaluationsordnung.